dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses
Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist,
einer Organisation zufallen, die gleiche oder
dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses
Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist,
einer Organisation zufallen, die gleiche oder