-\item Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten. Im Falle eines Widerspruches gelten die Statuten sinngemäß.
-\item Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu machen und von Mitgliedern wie Nicht-Mitgliedern jederzeit einsehbar. Beispielhafte Mittel zur Veröffentlichung sind Aushang im Vereinslokal, Publikation auf einer Vereinswebseite oder Aushändigung auf Nachfrage bei Vorstand.
-\item Die Vereinsordnung ist gültig solange sie ein Regelwerk zur Änderung der Vereinsordnung enthält. Die Vereinsordnung kann sich durch Aufhebung dieses Regelwerkes selbst ungültig machen. % Sonst könnten Leute die Aufhebung von Regeln bis zu einer GV verhindern in dem sie das Regelwerk rausstreichen. Außerdem gibt es sonst keine Konsequenzen wenn das Regelwerk nicht drinnen ist.
-\item Die Generalversammlung kann in einem entsprechend lautenden Tagesordnungspunkt uneingeschränkt über Änderungen an der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe §10 Abs 1 Punkt j)
+\item Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil
+ der Statuten.
+\item Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen widersprechen
+ gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.
+\item Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder,
+ Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie auf allen
+ Vereinsveranstaltungen.
+\item Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu
+ machen und muss von Mitgliedern jederzeit einsehbar sein.
+ Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen.
+\item Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die
+ Vereinsordnung geändert werden kann.
+\item Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
+ der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe §10 Abs 1 Punkt j)