Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begrüdung
(zb. längeren Auslandsaufenthalt).}
Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begrüdung
(zb. längeren Auslandsaufenthalt).}