- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Nach dem Ausschreiben, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
-- Auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen aber frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung kann über einen Antrag abgestimmt werden.
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Änderungsantrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung.
+- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
-- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
-- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
+- Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.
+- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens e-mail, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-mail), sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
+- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
§3 Verwendung von Vereinsgeräten
- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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§4 Verhalten im Verein
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- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
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+§5 Rollen im Verein
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+- z.B.: Inventurbeauftragte Person
+- z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter)
+- z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit
+- Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen)
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+- Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben