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 Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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+vom 12.09.2016
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+§0 Definitionen
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+1. Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
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+2. Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
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+3. Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
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+5. Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesicher sind.
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+4. morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
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 §1 Änderung der Vereinsordnung
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+1. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
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+2. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
 
-- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
-- Anträge zur Änderung müssen spätestens an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Beschließt das Mitgliedertreffen den Antrag zu finalisieren, muss dieser als solcher gekennzeichnet zur Begutachtung bekannt gemacht werden und eine Einsicht jederzeit möglich sein. Eine Änderung des Antrages während seiner Begutachtungsfrist ist nicht möglich.
-- Frühestens vier Wochen minus 24 Stunden nach Veröffentlichung eines finalisierten Antrags kann über diesen bei einen Mitgliedertreffen abgestimmt werden.
-- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-- Dem finalisierten Antrag auf Änderung der Vereinsordnung wird stattgegeben, wenn eine einfache Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür ist.
-- Machen Mitglieder bis vor der Abstimmung über einen Antrag begründete Bedenken oder Zweifel geltend, ist die Änderung
-zwingend mit einer Probefrist zwischen 3 und 9 Monaten zu versehen. Die Dauer legt das Mitgliedertreffen fest.
-- Wird die Änderung an einem der beiden auf das Ende der Probefrist folgenden Mitgliedertreffen nicht mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt, ist die Änderung automatisch nichtig und folglich aus der Vereinsordnung zu entfernen.
-- Während Ihrer Probefrist, frühestens aber am übernächsten Mitgliedertreffen, kann eine Änderung an einem Mitgliedertreffen jederzeit mit einfacher Mehrheit als nichtig erklärt werden, soweit dieses zumindest eine Woche zuvor ankündigt wurde.
+3. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+4. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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+5. Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
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+6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
 
 
 §2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- z.B.: Betreffend der Aufnahme neuer Mitglieder folgt der Vorstand der Entscheidung des Mitgliedertreffens.
-- z.B.: Der Vorstand hat ein Vetorecht.
-- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
-- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
-- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
+1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
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+3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
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+4. Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
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+5. Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
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+6. Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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+7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
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+8. Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
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+    - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
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+    - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
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+    - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
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+9. Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. 
+    Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]
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+10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
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+[^ErklärungBekannteGesichter]:
+Erklärung: Die Liste der Bekannten Gesichter ist die Basis für das Verständnis unseres Vertrauens zu Personen. Diese Information muss transparent sein.
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+§5 Referate und erweiterter Vorstand
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+1. Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen.
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+2. Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
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+3. Die Person verpflichtet sich zum Antrittszeitpunkt für eine Dauer ihrer Wahl die Funktion nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen.
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+4. Wird offensichtlich dass die Funktion nicht mehr effektiv erfüllt werden kann, ist der Vorstand ehestmöglich zu informieren. Nach Möglichkeit ist ein Nachfolger vorzuschlagen.
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+5. Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit Personen in ein Referat wählen.
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+6. Mehrere Personen können sich ein Referat teilen bzw eine Person kann mehrere Referate bekleiden.
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+### The Tesla
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+Kümmert sich um Elektronikverbrauchsmaterial und Verkaufsgüter wie Mikrocontroller und 3D Drucker Material.
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+### Getränkebeauftragte Personen
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+Kümmern sich darum dass Getränke und Snacks vorhanden sind.
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+### Invent-UR-er / Invent-UR-erin
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+Ist Mitglied im Verein und führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
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+### Auge auf Events
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+Stellt sicher dass die Organisation von Events durch den realraum sowie die Teilnahme des realraum bei Events funktioniert.
+Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten und angekündigt werden.
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+### Public Relations
 
-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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+Kümmert sich um Bewerbung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für den realraum. Redigiert den Blog und Social Media.
 
-- Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
-- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+### Laborbetreibende Person
 
+Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Im Sinne des Gentechnikgesetzes ist sie Betreiber der Anlage in der Arbeiten mit GVO durchgeführt werden. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
 
-§4 Verhalten im Verein
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-- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.