10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
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+§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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+1. Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden:
+ - 3D Drucker
+ - Lasercutter
+ - Standbohrmaschine
+ - OLGA Laboreinrichtung
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+2. Vor Beginn einer Arbeit mit GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes (z.b. §19, §15 Abs 5.) ist das Komitee für biologische Sicherheit (siehe Gentechnikgesetze §16) zu konsultieren.
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+3. In Belangen der Sicherheit im OLGA gilt die Laborbetreibenden Person sowie Mitglieder des Komitee für biologische Sicherheit als Vertretung des Vorstandes. Ihren dahingenenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
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+TODO: Einschulung bekommt man wie?
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+TODO: Neueinschulung nötig ab wann?
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+§4 Verhalten im Verein
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