1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
-2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
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+§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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+1. Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden:
+ - 3D Drucker
+ - Lasercutter
+ - Standbohrmaschine
+ - OLGA Laboreinrichtung
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+2. Vor Beginn einer Arbeit mit GVO im Sinne des Gentechnikgesetzes (z.b. §19, §15 Abs 5.) ist das Komitee für biologische Sicherheit (siehe Gentechnikgesetze §16) zu konsultieren.
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+3. In Belangen der Sicherheit im OLGA gilt die Laborbetreibenden Person sowie Mitglieder des Komitee für biologische Sicherheit als Vertretung des Vorstandes. Ihren dahingenenden Anweisungen ist unverzüglich Folge zu leisten.
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+TODO: Einschulung bekommt man wie?
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+TODO: Neueinschulung nötig ab wann?
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+§4 Verhalten im Verein
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