-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
-- Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.
-- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens e-mail, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-mail), sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
+- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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+- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
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+- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
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+- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
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+- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
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+- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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