6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
+
+8. Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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+9. Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
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§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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