-2. Der Bezug kann entweder über eine Offene Kassa oder eine Geschlossene Kassa erfolgen.
-
-3. Bei Offener Kassa ist jede Person selbst verantwortlich dafür Sorge zu tragen das die entnommenen Mengen mit einem fairen Betrag abgegolten werden.
-
-4. Wenn eine Geschlossene Kassa ausgerufen ist, werden alle Transaktionen durch ein Mitglied ausgeführt. Alle anderen anwesenden Personen können dann Getränke und Snacks nur noch über dieses Mitglied beziehen.
-
-5. Jedes Mitglied kann jederzeit eine Geschlossene Kassa ausrufen. Nachdem diese ausgerufen ist wird ein Mitglied, von allen anwesenden Mitgliedern, zur Verantwortlichen Person ernannt. Diese Person ist für eine eindeutige Kennzeichnung der Geschlossenen Kassa verantwortlich.
-
-6. Wenn die Verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur Verantwortlichen Person ernannt wird oder die Offene Kassa ausgerufen wird.