+§5 Referate und erweiterter Vorstand
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+Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
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+Personen (s.O.) können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
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+Die Funktionsperiode eines Referates beträgt zwei Jahre. Eine Wiedereinsetzung ist möglich.
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+Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit Personen in ein Referat wählen.
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+Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
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+Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten.
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+Die Funktionsperiode endet bzw ein Rücktritt wird wirksam mit der Einsetzung eines geeigneten Nachfolgers.