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 Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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+vom 12.09.2016
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 §0 Definitionen
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-- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
-- Menschen
-  - Gäste sind Menschen im realraum die weder Mitlieder noch bekannte Gesicher sind.
-  - Bekannte Gesichter haben ein Foto im Wiki, sind schon öfter dagewesen und mindestens einem Mitglied besser bekannt.
-  - Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
-- Morgen ist nach dem Schlafengehen oder wenn die Sonne erneut im Zenit steht.
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+1. Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
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+2. Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
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+3. Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
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+5. Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesicher sind.
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+4. morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
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 §1 Änderung der Vereinsordnung
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-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Nach dem Ausschreiben, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
-- Auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen aber frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung kann über einen Antrag abgestimmt werden.
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Änderungsantrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
-- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
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-§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
-- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
-- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
-- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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-- Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
-- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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-§4 Verhalten im Verein
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-- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
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+1. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
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+2. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
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+3. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+4. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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+5. Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
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+6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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