+6. Ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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+7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
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+8. Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
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+- Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
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+- Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
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+- Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
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+9. Eine Person muss explizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]