vereinsordnung minimal draft for General Assembly
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 - Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
 
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
 
 - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
 
 - Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
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-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
-  [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden)
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-§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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-- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
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-- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
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-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
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-- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
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-- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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-- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
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-- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
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-    - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
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-    - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
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-    - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
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-- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden.
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-- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
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-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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- - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
- - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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-§4 Verhalten im Verein
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- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
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-§5 Rollen im Verein
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- - z.B.: Inventurbeauftragte Person
- - z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter)
- - z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit
- - Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen)
- - Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben