vereinsordnung minimal draft for General Assembly
[documents.git] / vereinsordnung / vereinsordnung.md
index 8dd10b8..2b8bea7 100644 (file)
@@ -27,101 +27,8 @@ vom dd.mm.yyyy
 
 - Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
 
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
 
 - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
 
 - Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-
-
-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
-
-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
-
-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
-  [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden)
-
-
-
-§2 Aufnahme neuer Mitglieder
-----------------------------
-
-- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
-
-- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
-
-- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
-
-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
-
-- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
-
-- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
-
-- Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
-
-- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
-
-    - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
-
-    - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
-
-    - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
-
-- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden.
-
-- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
-
-
-
-
-
-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
---------------------------------
-
- - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
- - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-
-
-§4 Verhalten im Verein
-----------------------
-
- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
-
-
-§5 Ämter
---------
-
-Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
-
-Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden. 
-
-Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen.
-
-Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
-
-Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
-
-### Inventurbeauftragte Person
-
-Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
-
-### Vorstandunterstützende Person
-
-Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden.
-
-### Infrastructure & PR
-
-Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von und Teilnahme bei Events funktioniert.
-Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden.
-
-### Laborverantwortliche Person
-
-Die Laborverantwortliche Person ist verantwortlich für alle Belange der
-Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen
-des Vereins. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird.
-Insbesondere hat sie sicherzustellen dass die Kommission für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist,
-sowie das Amt des Beauftragten für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist.
-