Revert "Ämter in den Statuten"
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 Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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+vom dd.mm.yyyy
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 §0 Definitionen
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-- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
-- Menschen
-  - Gäste sind Menschen im realraum die weder Mitlieder noch bekannte Gesicher sind.
-  - Bekannte Gesichter haben ein Foto im Wiki, sind schon öfter dagewesen und mindestens einem Mitglied besser bekannt.
-  - Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
-- Morgen ist nach dem Schlafengehen oder wenn die Sonne erneut im Zenit steht.
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+- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
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+- Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
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+- Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
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+- Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesicher sind.
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+- morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
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 §1 Änderung der Vereinsordnung
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+- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
 
-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
 - Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
-- Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung.
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+- Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wird muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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 - Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
-- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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+- Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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 - Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
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 - Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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 - Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
+  [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden)
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 §2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
-- Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.
-- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens e-mail, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-mail), sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
+- Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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+- Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
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+- Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
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+- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
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+- Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
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+- Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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 - Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
-- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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+- Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
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+    - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
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+    - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
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+    - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
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+- Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden.
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+- Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
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 §3 Verwendung von Vereinsgeräten
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-- Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
-- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- Folgende Geräte dürfen nur nach Einschulung verwendet werden:
+    - 3D Drucker
+    - Lasercutter
+    - Standbohrmaschine
+
 
 §4 Verhalten im Verein
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-- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
 
-§5 Rollen im Verein
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+§5 Referenten und erweiterter Vorstand
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+Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
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+Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
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+Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Referat wählen.
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+Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
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+Der Rücktritt von einem Referat ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
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+### Inventurbeauftragte Person
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+Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
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+### Vorstandunterstützende Person
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+Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden.
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+### Infrastructure & PR
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+Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von Events durch den realraum sowie die Teilnahme des realraum bei Events funktioniert.
+Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden.
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+### Laborverantwortliche Person
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+Die Laborverantwortliche Person ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
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+Insbesondere stellt sie sicher, dass
 
-- z.B.: Inventurbeauftragte Person
-- z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter)
-- z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit
-- Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen)
+- allen Sorgfalts-, Informations- und Mitteilungspflichten genüge getan wird.
+- zu jeder Zeit ein qualifizierter und kurzfristig erreichbarer Beauftrager bzw Beauftragte für biologische Sicherheit sowie ein Stellvertreter bestellt ist.
+- das Komitee für biologische Sicherheit eingerichtet und im Sinne des Gesetzes besetzt ist. (BeauftragteR für biologische Sicherheit plus zwei weitere Mitglieder mit entsprechenden Qualifikationen)
+- der Vorstand über alle Experimente und deren Gefahrenpotential im Labor informiert wird.
+- über alle Arbeiten mit GVO Aufzeichnungen geführt werden und jederzeit eingesehen werden können
 
-- Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben