1. Bring ungenutztes Nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) an seinen vorgesehenen Verwahrungsort. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde.
-1. Ungenutztes Nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) ist an seinen vorgesehenen Verwahrungsort zu bringen. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde.
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