+Der/die Schriftführer/in führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands.
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+Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich.
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+\Clause{title=Rechnungsprüfer}
+\label{clause:Rechnungspruefer}
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+Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist.
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+Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.
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+Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des \ref{Abs:VorstandErlischt} bis \refParS{Abs:VorstandRuecktritt} sinngemäß.
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+\Clause{title={Ämter}}
+\label{clause:Aemter}
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+Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer}
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+Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}).
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+Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich.
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+Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines
+Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam.
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+Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren.
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+\Clause{title=Schiedsgericht}
+\label{clause:Schiedsgericht}
+Zur Schlichtung von allen aus dem Vereinsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das vereinsinterne