Der Vereinszweck soll durch die in den \refPar{Abs:ideellemittel} und \refPar{Abs:materiellemittel} angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item geselliges Zusammensitzen
\item Mailing-Listen
\item Workshops und Vorträge
\label{Abs:ideellemittel}
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
\item freiwillige Spenden
\item Förderungen
ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. \label{Abs:GVregulaer}
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, \label{Pkt:GVEinberVorstandAnfang}
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), \label{Pkt:GVEinberVorstandEnde}
\label{clause:AufgabenGeneralversammlung}
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter
Einbindung der Rechnungsprüfer;
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als
Mindesterfordernis