-Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden
-Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
-Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
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+Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
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+Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.
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+Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)