Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
+\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
+Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begrüdung
+(zb. längeren Auslandsaufenthalt).}
+
+\textcolor{newtext}{Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand
+ jederzeit wieder aufgehoben werden.}
+
\Clause{title=Rechte und Pflichten der Mitglieder}
\textcolor{changedtext}{Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.}
-\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.}
+\textcolor{newtext}{Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend
+ gesetzt ist verlieren das aktive und passive Wahlrecht und sind von
+ den Mitgliedsgebüren entbunden. Die Vereinsordnung kann weitere
+ Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren.}
-\textcolor{newtext}{Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)}
\Clause{title=Vereinsorgane}
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
\begin{enumerate}
-\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
-\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter
+\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
+\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter;
Einbindung der Rechnungsprüfer;
\item Wahl und Enthebung der Mitglieder des Vorstands und der Rechnungsprüfer;
\item Genehmigung von Rechtsgeschäften zwischen Rechnungsprüfern und Verein;
\item Entlastung des Vorstands;
-\item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für fördernde Mitglieder
+\item Festsetzung der Höhe der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge für ordentliche und für fördernde Mitglieder;
\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
-\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
+\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
-\item \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{}
-Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} \end{pdfsidelinecomment}
\end{enumerate}
-\label{Abs:AufgabenGeneralversammlung}
+
+\textcolor{newtext}{Beschlussfassung über den Inhalt der
+ Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über
+ Änderungen der Vereinsordnung beschließen.} \label{Pkt:AufgabenGVVO}
\Clause{title=Vorstand}
\label{clause:Vorstand}
\label{clause:AufgabenVorstand}
Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \glqq Leitungsorgan\grqq
-\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2004.
+\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002.
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung eines Vermögensverzeichnisses als
-Mindesterfordernis
-\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses
-\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten
+Mindesterfordernis;
+\item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses;
+\item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des \ref{Abs:GVregulaer} und \ref{Abs:GVausserordentlich} lit. \ref{Pkt:GVEinberVorstandAnfang} – \ref{Pkt:GVEinberVorstandEnde} dieser Statuten;
\item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften
-Rechnungsabschluss
-\item Verwaltung des Vereinsvermögens
-\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernde Vereinsmitgliedern
+Rechnungsabschluss;
+\item Verwaltung des Vereinsvermögens;
+\item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernden Vereinsmitgliedern;
\item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins.
\end{enumerate}
Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder
ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.
-
\Clause{title=Vereinsordnung}
\label{clause:Vereinsordnung}
-\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal}
-Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil
- der Statuten.
+\textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil der Statuten.}
-Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen widersprechen
- gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.
+\textcolor{newtext}{Sollten sich die Vereinsordnung und die Statuen
+ widersprechen gelten die Regelungen der Statuen sinngemäß.}
-Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder,
- Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmer von Vereinsveranstaltungen.
+\textcolor{newtext}{Die Vereinsordnung ist bindend für alle Mitglieder,
+ Benutzer/Benutzerinnen von Vereinseinrichtungen sowie für alle Teilnehmende von Vereinsveranstaltungen.}
-Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu
+\textcolor{newtext}{Die aktuell gültige Fassung der Vereinsordnung ist öffentlich zu
machen und muss für Mitgliedern jederzeit einsehbar sein.
- Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen.
+ Ausserdem muss die aktuell gültige Fassung im Vereinslokal aushängen.}
-Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die
- Vereinsordnung geändert werden kann.
+\textcolor{newtext}{Die Vereinsordung muss einen Modus definieren nachdem die
+ Vereinsordnung geändert werden kann.}
-Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
- der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO})
-\end{pdfsidelinecomment}
+\textcolor{newtext}{Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
+ der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Pkt:AufgabenGVVO})}