Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
-\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf ruhend setzen. Der Antrag
-auf Ruhendstellung muss von einem Mitglied mit einer guten Begrüdung
-(zb. längeren Auslandsaufenthalt) gestellt werden.}
+\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
+Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begrüdung
+(zb. längeren Auslandsaufenthalt).}
\textcolor{newtext}{Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand
jederzeit wieder aufgehoben werden.}