Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im \refParS{Abs:MitgliedAusschluss} genannten Gründen von der
Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden.
-\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
+\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begrüdung
(zb. längeren Auslandsaufenthalt).}