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+Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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+§1 Änderung der Vereinsordnung
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+- Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-mail.
+- Anträge zur Änderung müssen spätestens an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
+- Beschließt das Mitgliedertreffen den Antrag zu finalisieren, muss dieser als solcher gekennzeichnet zur Begutachtung bekannt gemacht werden und eine Einsicht jederzeit möglich sein. Eine Änderung des Antrages während seiner Begutachtungsfrist ist nicht möglich.
+- Frühestens vier Wochen minus 24 Stunden nach Veröffentlichung eines finalisierten Antrags kann über diesen bei einen Mitgliedertreffen abgestimmt werden.
+- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+- Dem finalisierten Antrag auf Änderung der Vereinsordnung wird stattgegeben, wenn eine einfache Mehrheit aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder dafür ist.
+- Machen Mitglieder bis vor der Abstimmung über einen Antrag begründete Bedenken oder Zweifel geltend, ist die Änderung
+zwingend mit einer Probefrist zwischen 3 und 9 Monaten zu versehen. Die Dauer legt das Mitgliedertreffen fest.
+- Wird die Änderung an einem der beiden auf das Ende der Probefrist folgenden Mitgliedertreffen nicht mit einer Zweidrittelmehrheit bestätigt, ist die Änderung automatisch nichtig und folglich aus der Vereinsordnung zu entfernen.
+- Während Ihrer Probefrist, frühestens aber am übernächsten Mitgliedertreffen, kann eine Änderung an einem Mitgliedertreffen jederzeit mit einfacher Mehrheit als nichtig erklärt werden, soweit dieses zumindest eine Woche zuvor ankündigt wurde.
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+§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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+- z.B.: Betreffend der Aufnahme neuer Mitglieder folgt der Vorstand der Entscheidung des Mitgliedertreffens.
+- z.B.: Der Vorstand hat ein Vetorecht.
+- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
+- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
+- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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+§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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+- Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
+- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
+- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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+§4 Verhalten im Verein
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+- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.