6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind neue Regeln mit einem Ablaufdatum zu versehen. (Neue Regel: Hinzugefügter Absatz oder signifikate Änderung der Bedeutung eines Absatzes) Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und einem Jahr in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden.
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+8. Regeln mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text entfernen werden.
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+9. Über einen Antrag auf Änderung des Ablaufdatums kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden.
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§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
-2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.