6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
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+8. Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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+9. Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
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§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
-2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.