Stipendium: basic rules
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index af7d366..503369b 100644 (file)
@@ -153,7 +153,36 @@ Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per V
     #. Die Arbeitsfähigkeit im Raum muss erhalten bleiben. Die Infrastruktur (Couch, Tische, Sessel, Internet, Werkstatt, Werkzeug, Laborequipment, Arbeitsplatz und -raum) dient dem Vereinszweck und muss für den Vereinszweck freigehalten werden.
     #. Arbeitsplatz (Platz/Tisch wo man gearbeitet hat) ist nach Beendigung der Tätigkeiten ordentlich und Besen-rein zu hinterlassen. Während der Arbeitstätigkeiten ist der Arbeitsplatz sobald eine Beeinträchtigung Dritter vorliegt zu säubern.
     #. Es wird ersucht, für Überbekleidung, Taschen und etwaige Mitbringsel die Garderobe zu nutzen oder einen Platz in den Sozialräumen zu finden, der andere Personen nicht behindert. Der Verein realraum übernimmt keine Haftung für Garderobe oder Wertsachen.
-    #. Herumliegende Gegenstände werden beschriftet, sofern sie einen Nutzen haben sollen (“realraum/r3” wenn es dem Verein gehört, private Gegenstände werden mit Name/Kürzel versehen). Unbeschriftete Gegenstände werden in die “Lost&Found” Kiste übergeben, wenn sich kein dafür vorgesehener Platz findet (Vereinsinventar/Private Box). 
+    #. Herumliegende Gegenstände werden beschriftet, sofern sie einen Nutzen haben sollen (“realraum/r3” wenn es dem Verein gehört, private Gegenstände werden mit Name/Kürzel versehen). Unbeschriftete Gegenstände werden in die “Lost&Found” Kiste übergeben, wenn sich kein dafür vorgesehener Platz findet (Vereinsinventar/Private Box).
 #. Soziales
-    #. Wir bitten Mitglieder und BesucherInnen sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Werkstätten nicht beeinträchtigt werden. 
+    #. Wir bitten Mitglieder und BesucherInnen sich so zu verhalten, dass andere nicht gestört oder in der Benutzung der Werkstätten nicht beeinträchtigt werden.
     #. Wir versuchen selbst und bitten dich darum, MitgliederInnen, BesucherInnen, PraktikantInnen, Freunde des Vereins und Gäste aller Art wertschätzend, respektvoll und tolerant zu behandeln (“Be Excellent To Each Other”).
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+§8 Stipendien
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+#. Stipendien sind finanzielle Förderungen die es, insbesondere Personen die unterrepresentierten Gruppen angehören, erleichtern sollen den Mitgliedsbeitrag zu finanzieren.
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+#. Stipendien können den Mitgliedsbeitrag nicht vollständig finanzieren. Der Restbetrag der vom Mitglied selbst zu entrichten ist muss mindestens 5 Euro betragen.
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+#. Stipendien sind zeitlich begrenzt.
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+#. Verlängerungen von Stipendien sind möglich.
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+#. Der vom Stipendium finanzierte Anteil des Mitgleidbeitrages wird fällig sobald das Mitglied den Restbetrag entrichtet hat.
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+#. Stipendien sind in Stipendiumsprogramme unterteilt.
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+#. Ein Stipendiumsprogramm muss einen eindeutigen Namen haben und die Vergabebedingungen sowie eine Kontakmöglichkeit öffentlich dokumentieren.
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+#. Über die Einführung eines neuen oder Änderung der Vergabebedingungen eines bestehenden Stipendiumprogramms beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
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+#. Anträge zur Einführung oder Änderung eines Stipendiumprogramm müssen an einem Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
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+#. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+#. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen, an dem eine neues Stipendiumprogramm oder eine Änderung vorgestellt wurde, muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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+#. Nach der Veröffentlichung sind nur mehr formale Änderungen des Antrags möglich.
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+#. Für Anträge stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.