1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
-2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal ein mal auf ein nächstes Mitgliedertreffen vertagt werden.
+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.