-- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
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-- Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
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-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
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-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
- [//]: # (oder sie kann 1 monat nach inkrafttreten per Änderungsantrag sofort wieder entfernt werden)