- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
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-§5 Ämter
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-Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklährt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder bei der Bewältigung administrativer Arbeit den Vorstand zu unterstützen.
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-Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Amt eingesetzt oder Ihres Amtes enthoben werden.
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-Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit absoluter Mehrheit (neue) Personen in ein Amt wählen.
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-Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen.
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-Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich in dem ein geeigneter Nachfolger eingesetzt wird und der Vorstand schriftlich von beiden Personen informiert wird.
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-### Inventurbeauftragte Person
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-Sie führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
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-### Vorstandunterstützende Person
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-Hat die Aufgabe den Obmann und Kassier bei deren Arbeiten zu unterstützen. Kann auch als ObmannstellvertreterIn bzw KassierstellvertreterIn bezeichnet werden.
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-### Infrastructure & PR
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-Kümmert sich um Werbung und Public Relations für den realraum. Stellt sicher dass die Organisation von und Teilnahme bei Events funktioniert.
-Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten werden.
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-### Laborverantwortliche Person
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-Die Laborverantwortliche Person ist verantwortlich für alle Belange der
-Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen
-des Vereins. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen entsprochen wird.
-Insbesondere hat sie sicherzustellen dass die Kommission für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist,
-sowie das Amt des Beauftragten für biologische Sicherheit eingerichtet und besetzt ist.
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