+§5 Referate und erweiterter Vorstand
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+1. Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen.
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+2. Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
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+3. Die Person verpflichtet sich zum Antrittszeitpunkt für eine Dauer ihrer Wahl die Funktion nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen.
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+4. Wird offensichtlich dass die Funktion nicht mehr effektiv erfüllt werden kann, ist der Vorstand ehestmöglich zu informieren. Nach Möglichkeit ist ein Nachfolger vorzuschlagen.
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+5. Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit Personen in ein Referat wählen.