-6. Wenn die Verantwortliche Person den realraum verlässt, hat diese dafür Sorge zu tragen das ein anderes Mitglied zur Verantwortlichen Person ernannt wird oder die Offene Kassa ausgerufen wird.
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-7. Entfällt der Grund für das Ausrufen der Geschlossenen Kassa kann die Verantwortliche Person die Offene Kassa ausrufen.
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-8. Unter folgenden Bedingungen muss eine Geschlossene Kassa ausgerufen werden:
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- - Es befinden sich mehr als 20 Personen im realraum.
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- - Es sind mehr als 10 Personen anwesend und weniger als 50% davon sind Mitglieder.
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-9. Phasen mit Geschlossener Kassa müssen im Kassabuch vermerkt werden. Jeder Eintrag muss Start und Endzeit sowie eine Liste der Verantwortlichen Personen enthalten.