-- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
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-§2 Aufnahme neuer Mitglieder
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-- Die Entscheidung des Mitgliedertreffens gilt als Empfehlung an den Vorstand.
-- z.B.: Der Aufnahme als neues Mitglied geht jedenfalls ein vollständiger Antrag auf Mitgliedschaft sowie die Einrichtung eines Dauerauftrages sowie die Entscheidung des Mitgliedertreffens zuvor.g
-- z.B.: Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, Nickname, Anschrift oder Telefonnummer, eine gültige e-mail Adresse sowie ein Foto auf dem die Person zu erkennen ist.
-- z.B.: Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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-- Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
-- z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
-- z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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-§4 Verhalten im Verein
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-- z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.