+1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
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+2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
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+3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
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+4. Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
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+5. Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
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+6. Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
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+7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
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+8. Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
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+ - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
+
+ - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
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+ - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
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+9. Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden.
+ Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]
+
+10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
+
+[^ErklärungBekannteGesichter]:
+Erklärung: Die Liste der Bekannten Gesichter ist die Basis für das Verständnis unseres Vertrauens zu Personen. Diese Information muss transparent sein.
+
+§3 Zugangskarten
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+
+1. Natürliche Personen, welche realraum mitglied sind, können
+ eine Zugangskarte anfordern.
+
+2. Jedes Zugangskarte ist Person bezogen, und darf nicht an dritte
+ Personen entleihen werden.
+
+3. Juristische Personen, welche realraum mitglied sind, können unter
+ folgenden Voraussetzungen eine Zugangskarte anfordern:
+ - Sie entrichten einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe eines
+ regulären Mitgliedbeitrags pro Zugangskarte.
+ - Jede Person, die im Besitz einer Zugangskarte ist, hat die
+ Zustimmung entweder des Mitgliedertreffens oder des Vorstands.
+
+
+§5 Referate und erweiterter Vorstand
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+
+1. Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen.
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+2. Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
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+3. Die Person verpflichtet sich zum Antrittszeitpunkt für eine Dauer ihrer Wahl die Funktion nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen.
+
+4. Wird offensichtlich dass die Funktion nicht mehr effektiv erfüllt werden kann, ist der Vorstand ehestmöglich zu informieren. Nach Möglichkeit ist ein Nachfolger vorzuschlagen.
+
+5. Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit Personen in ein Referat wählen.
+
+6. Mehrere Personen können sich ein Referat teilen bzw eine Person kann mehrere Referate bekleiden.
+
+### The Tesla
+
+Kümmert sich um Elektronikverbrauchsmaterial und Verkaufsgüter wie Mikrocontroller und 3D Drucker Material.
+
+### Getränkebeauftragte Personen
+
+Kümmern sich darum dass Getränke und Snacks vorhanden sind.
+
+### Invent-UR-er / Invent-UR-erin
+
+Ist Mitglied im Verein und führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.