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-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit Zweidrittelmehrheit.
-- Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
-- Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
-- Die Abstimmung erfolgt auf dem darauffolgenden Mitgliedertreffen, frühestens 27 Tage nach Veröffentlichung.
-- Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
-- Stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
-- Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), ist die Änderung mit einer Probefrist von 6 Monaten zu versehen.
-- Nach Ablauf der Probefrist ist die Änderung nichtig.
-- Im Monat vor Ablauf der Probefrist, kann die Änderung sofort gestrichen oder als Dauerhaft bestätigt werden.
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+1. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
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+2. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
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+3. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
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+4. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
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+5. Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
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+6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
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+7. Auf Forderung von Stimmberechtigten (anwesend oder nicht, z.b. auch vorab per e-mail), sind mit einem Antrag auf Änderung neu hinzugekommene oder in Ihre Bedeutung geänderte Absätze mit einem Ablaufdatum zu versehen. Nach Möglichkeit ist mit der fordernden Person Rücksprache bezüglich der konkreten Umsetzung zu halten.
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+8. Das Ablaufdatum hat auf das Monatsende zu fallen und darf zwischen 3 Monaten und drei Jahren in der Zukunft liegen. Das früheste geforderte Ablaufdatum ist zu verwenden.
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+8. Absätze mit Ablaufdatum in der Vergangenheit sind nichtig und dürfen einfach aus dem Text der Vereinsordnung entfernt werden.
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+9. Über einen Antrag auf Änderung (bzw Entfernung) eines Ablaufdatum kann frühestens 3 Monaten vor dessen Ablauf entschieden werden. Ändert sich die Regel inhaltlich, kann ein neues Ablaufdatum gewählt werden. Natürlich gilt auch für diese Änderungen Abs. 7.
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