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-§3 Verwendung von Vereinsgeräten
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- - Geräte die einer Einschulung bedürfen sind: 3D Drucker, Lasercutter, Standbohrmaschine.
- - z.B.: Wird die Standbohrmaschine 18 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der Lasercutter 12 Monaten nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
- - z.B.: Wird der 3D Drucker 9 Monate nicht genutzt, ist vor erneuter Nutzung eine Neueinschulung nötig
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-§4 Verhalten im Verein
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- - z.B.: gesunder Menschenverstand darf vorausgesetzt werden.
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-§5 Rollen im Verein
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- - z.B.: Inventurbeauftragte Person
- - z.B.: In der Vorstandarbeit helfende Person (aka Obmann/Kassier-stellvertreter)
- - z.B.: PR und Öffentlichkeitsarbeit
- - Laborverantwortliche Person (Verantwortlich für Besetzung der Kommision für biologische Sicherheit, ... für biologische Sicherheit und Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen)
- - Die Rollen werden vom Vorstand an geeignete und willige Kandiaten vergeben