-Die Laborbetreibende Person ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird. Soweit möglich argiert die Laborbetreibende Person dahingehend selbstständig. Ansonsten über den Vorstand. Mit dem Vorstand wird ein dahingehende schriftliche Vereinbarung getroffen.
+Die Laborbetreibende Person ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation aller chemischen und biologischen Einrichtungen des Vereins. Sie ist die für das Labor verantwortliche Person (Betreiber) im Sinne des Gentechnikgesetz und stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird. Soweit möglich agiert die Laborbetreibende Person dahingehend selbstständig. Ansonsten über den Vorstand. Mit dem Vorstand wird ein dahingehende schriftliche Vereinbarung getroffen.