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+Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.
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+\Clause{title=Vereinsorgane}
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+Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die
+Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}).
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+\Clause{title=Generalversammlung}
+\label{clause:Generalversammlung}
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+Die Generalversammlung ist die „Mitgliederversammlung“ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. Eine
+ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. \label{Abs:GVregulaer}
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+Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
+\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\item Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, \label{Pkt:GVEinberVorstandAnfang}
+\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
+\item Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), \label{Pkt:GVEinberVorstandEnde}
+\item Beschluss der/eines Rechnungsprüfer/s (§ 21 Abs. 5 zweiter Satz VereinsG, \ref{Abs:VorstandWie} dritter
+Satz dieser Statuten), \label{Pkt:GVEinberRechnungsPr}
+\item Beschluss eines gerichtlich bestellten Kurators (\ref{Abs:VorstandWie} letzter Satz dieser Statuten) \label{Pkt:GVEinberKurator}