-§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder
-(1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
-Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das
-aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
-(2) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
-(3) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung
+\subsection*{§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder}
+\begin{enumerate}
+\item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die
+Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen.
+\item
+Manche Einrichtungen des Vereins (z.B. Werkzeug) dürfen erst nach einer Einschulung
+verwendet werden. Mitglieder dürfen vom Verein diese Einschulung in angemessener Zeit fordern.
+\item
+Bei Benutzung haften die Mitglieder für alle Schäden an Vereinseigentum,
+ausgenommen Verschleiß durch normale Nutzung.
+\item
+Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht
+steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
+\item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.
+\item Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung