-\Clause{title={Ämter}}
-\label{clause:Aemter}
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-Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer}
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-Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}).
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-Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich.
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-Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines
-Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam.
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-Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren.