-Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden
-Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
-Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+Vereinsstatuten, die Vereinsordnung und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
+
+Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
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+Mitglieder deren Mitgliedschaft auf ruhend
+ gesetzt ist verlieren das aktive und passive Wahlrecht und sind von
+ den Mitgliedsgebühren entbunden. Die Vereinsordnung kann weitere
+ Einschränkugen für ruhend gestellte Mitgliedschaften definieren.