+Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
+Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begründung
+(zb. längeren Auslandsaufenthalt).
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+Eine Ruhendstellung kann auf Antrag beim Vorstand jederzeit wieder aufgehoben werden.
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