-\textcolor{newtext}{Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf ruhend setzen. Der Antrag
-auf Ruhendstellung muss von einem Mitglied mit einer guten Begrüdung
-(zb. längeren Auslandsaufenthalt) gestellt werden.}
+Der Vorstand kann eine Mitgliedschaft auf Antrag des betreffenden Mitglieds für eine dabei festzulegende Dauer auf ruhend setzen.
+Der Antrag muss den gewünschten Zeitraum der Ruhendstellung enthalten, sowie eine gute Begründung
+(zb. längeren Auslandsaufenthalt).