Der Vereinszweck soll durch die in den \refPar{Abs:ideellemittel} und \refPar{Abs:materiellemittel} angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item geselliges Zusammensitzen
\item Mailing-Listen
\item Workshops und Vorträge
\label{Abs:ideellemittel}
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
\item freiwillige Spenden
\item Förderungen
Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{}
Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.
Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)
+\end{pdfsidelinecomment}
\Clause{title=Vereinsorgane}
Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die
-Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}).
+Rechnungsprüfer (\ref{clause:Rechnungspruefer}), die Ämter (\ref{clause:Aemter}) und das Schiedsgericht (\ref{clause:Schiedsgericht}).
\Clause{title=Generalversammlung}
\label{clause:Generalversammlung}
ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. \label{Abs:GVregulaer}
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, \label{Pkt:GVEinberVorstandAnfang}
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), \label{Pkt:GVEinberVorstandEnde}
\label{clause:AufgabenGeneralversammlung}
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter
Einbindung der Rechnungsprüfer;
\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
-\item Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO}
+\item \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{}
+Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} \end{pdfsidelinecomment}
\end{enumerate}
\label{Abs:AufgabenGeneralversammlung}
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als
Mindesterfordernis
Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des \ref{Abs:VorstandErlischt} bis \refParS{Abs:VorstandRuecktritt} sinngemäß.
+\Clause{title={Ämter}}
+\label{clause:Aemter}
+
+Ämter werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen. Die Ausübung von Ämtern geschieht ehrenhalber und nach besten Wissen und Gewissen. z.B.: Laborbetreibende Person. \label{Abs:AmtWer}
+
+Bezeichnung, Geltungs- und Aufgabenbereich eines Amtes definiert die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}).
+
+Der Vorstand kann Personen im Sinne von \refParS{Abs:AmtWer} jederzeit für die Dauer von 2 Jahren in ein Amt einsetzen oder Personen Ihres Amtes entheben. Erneute Einsetzung is möglich.
+
+Der Rücktritt von einem Amt ist jederzeit möglich und schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Rücktritt wird erst mit der Einsetzung eines
+Nachfolgers bzw einer Nachfolgerin wirksam.
+
+Die Vereinsordnung (\ref{clause:Vereinsordnung}) kann weitere Regelung zur Einsetzung von Personen in Ämtern definieren.
\Clause{title=Schiedsgericht}
\label{clause:Schiedsgericht}
Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder
ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.
+
\Clause{title=Vereinsordnung}
+\label{clause:Vereinsordnung}
+\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal}
Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil
der Statuten.
Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO})
-
+\end{pdfsidelinecomment}