Der Vereinszweck soll durch die in den \refPar{Abs:ideellemittel} und \refPar{Abs:materiellemittel} angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
Als ideelle Mittel dienen
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item geselliges Zusammensitzen
\item Mailing-Listen
\item Workshops und Vorträge
\label{Abs:ideellemittel}
Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
\item freiwillige Spenden
\item Förderungen
Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung
unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen
-Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt.
+Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.
Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung
anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \label{Abs:MitgliedAusschluss}
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu
unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die
-Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden
-Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der
-Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten.
+
+Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.
+
+\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{}
+Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden.
+
+Über begründete Ansuchen kann der Vorstand beschließen, dass Mitglieder für einen bestimmten Zeitraum von Beitragszahlungen befreit werden (z.B. längerer Auslandsaufenthalt)
+\end{pdfsidelinecomment}
\Clause{title=Vereinsorgane}
ordentliche Generalversammlung findet alle 2 Jahre statt. \label{Abs:GVregulaer}
Eine außerordentliche Generalversammlung findet auf
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschluss des Vorstands oder der ordentlichen Generalversammlung, \label{Pkt:GVEinberVorstandAnfang}
\item schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder,
\item Verlangen der Rechnungsprüfer (§ 21 Abs. 5 erster Satz VereinsG), \label{Pkt:GVEinberVorstandEnde}
\label{clause:AufgabenGeneralversammlung}
Der Generalversammlung sind folgende Aufgaben vorbehalten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Beschlussfassung über den Voranschlag;
\item Entgegennahme und Genehmigung des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses unter
Einbindung der Rechnungsprüfer;
\item Verleihung und Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft;
\item Beschlussfassung über Statutenänderungen und die freiwillige Auflösung des Vereins;
\item Beratung und Beschlussfassung über sonstige auf der Tagesordnung stehende Fragen.
-\item Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO}
+\item \begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{}
+Beschlussfassung über den Inhalt der Vereinsordnung. Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen der Vereinsordnung beschließen. \label{Pkt:AufgabenGVVO} \end{pdfsidelinecomment}
\end{enumerate}
\label{Abs:AufgabenGeneralversammlung}
Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In
seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten:
-\begin{enumerate}[\bfseries a]
+\begin{enumerate}
\item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender
Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als
Mindesterfordernis
Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder
ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe.
+
\Clause{title=Vereinsordnung}
+\begin{pdfsidelinecomment}[color=red,icolor=yellow,caption=inline,linewidth=2bp,linesep=1cm]{Proposal}
Die Vereinsordnung ergänzt die Statuten, ist jedoch nicht Teil
der Statuten.
Die Generalversammlung kann uneingeschränkt über Änderungen an
der Vereinsordnung Beschluss fassen. (Siehe \ref{Abs:AufgabenGeneralversammlung} Punkt \ref{Pkt:AufgabenGVVO})
-
+\end{pdfsidelinecomment}
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