1 Vereinsordnung des realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft
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10 1. Das Mitgliedertreffen ist das regelmäßige Treffen aller Mitglieder des Vereins. Es findet üblicherweise einmal im Monat statt. Terminliche Ausnahmen sind möglich. Die Tagesordnung findet sich im Wiki. Die Einladung erfolgt per e-Mail.
12 2. Mitglieder sind vom Verein aufgenommene Vereinsmitglieder im Sinne der Statuten.
14 3. Bekannte Gesichter sind z.b. schon öfter im realraum gewesen und/oder mindestens 2 Mitgliedern besser bekannt (siehe §2). Bekannte Gesichter haben ein Foto in einem privaten Bereich des Wikis.
16 5. Gäste sind Personen im realraum die weder Mitglieder noch Bekannte Gesicher sind.
18 4. morgen ist nach dem Schlafengehen - und ja manchmal gibt es kein morgen.
21 §1 Änderung der Vereinsordnung
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24 1. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung beschließt das Mitgliedertreffen mit einfacher Mehrheit.
26 2. Anträge zur Änderung der Vereinsordnung müssen an einen Mitgliedertreffen vorgestellt werden.
28 3. Der Antrag darf ehestens auf dem darauffolgenden Mitgliederabend beschlossen werden. Frühestens allerdings 4 Wochen nach dem Mitgliedertreffen auf dem der Antrag vorgestellt wurde.
30 4. Spätestens 24 Stunden nach dem Mitgliedertreffen an dem eine Änderung vorgestellt wurde muss der Antrag den Mitgliedern kenntlich gemacht werden.
32 5. Nach der Veröffentlichung, sind nur mehr formale Änderungen möglich.
34 6. Für Änderungen stimmberechtigt sind ordentliche Mitglieder und Ehrenmitglieder.
37 §2 Aufnahme neuer Mitglieder
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40 1. Nur Bekannte Gesicher können einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen.
42 2. Die Entscheidung über einen Antrag auf Mitgliedschaft darf maximal auf das nächste Mitgliedertreffen vertagt werden.
44 3. Das Mitgliedertreffen entscheidet mit absoluter Mehrheit über die Aufnahme von Mitgliedern.
46 4. Die Entscheidung des Mitgliedertreffens über die Aufnahme von Mitglieder gilt als Empfehlung an den Vorstand und ist für diesen nicht bindend.
48 5. Ein neu aufgenommenes Mitglied muss zunächst die Einrichtung einer regelmäßigen Zahlung des Mitgliedsbeitrags glaubhaft machen bevor es eine Zugangskarte erhält.
50 6. Ein vollständer Antrag auf Mitgliedschaft enthält Name, mindestens eine e-Mail Adresse, eine weitere möglichst permanente Kontaktmöglichkeit (Anschrift, Telefonnummer, zweite e-Mail). Über Änderungen der Kontaktdaten ist der Vorstand zu informieren.
52 7. Über die Aufnahme neuer Mitglieder informiert der Vorstand die Mitglieder.
54 8. Eine Person kann den Status eines Bekannten Gesichtes durch Erfüllung einer oder mehrere der folgenden Bedingungen erreichen:
56 - Die Person kommt öfter mal in den realraum und muss mindestens 3 Mitgliedern bekannt sein
58 - Die Person ist mindestens 2 Mitgliedern schon länger bekannt.
60 - Die Person ist durch ihre Tätigkeiten in anderen befreundeten Vereinen/Institutionen bekannt.
62 9. Eine Person muss exiplizit dazu einwilligen in der internen Liste der Bekannten Gesichter samt Foto und Namen aufgeführt zu werden. Einträge in die Liste der Bekannten Personen müssen den Grund für die Eintragung enthalten. [^ErklärungBekannteGesichter]
64 10. Die Liste der Bekannten Gesichter soll regelmäßig vom Mitgliederabend begutachtet werden. Gegenbenenfalls können Person aus der Liste entfernt werden.
66 [^ErklärungBekannteGesichter]:
67 Erklärung: Die Liste der Bekannten Gesichter ist die Basis für das Verständnis unseres Vertrauens zu Personen. Diese Information muss transparent sein.
73 1. Natürliche Personen, welche realraum Mitglied sind, können
74 eine Zugangskarte anfordern.
76 2. Jede Zugangskarte ist personenbezogen, und darf nicht an Dritte
79 3. Juristische Personen, welche realraum Mitglied sind, können unter
80 folgenden Voraussetzungen eine Zugangskarte anfordern:
82 - Sie entrichten einen monatlichen Kostenbeitrag in Höhe eines
83 regulären Mitgliedbeitrags pro Zugangskarte.
84 - Jede Person, die im Besitz einer Zugangskarte ist, hat die
85 Zustimmung entweder des Mitgliedertreffens oder des Vorstands.
86 - Die Zugangskarte wurde vor dem 14.06.2017 angefordert.
89 §5 Referate und erweiterter Vorstand
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92 1. Referate werden von Personen bekleidet die sich bereit erklärt haben, spezielle Aufgaben im Verein zu übernehmen und/oder den Vorstand bei der Bewältigung administrativer Arbeiten zu unterstützen.
94 2. Personen können vom Vorstand jederzeit in ein Referat eingesetzt oder Ihres Referates enthoben werden.
96 3. Die Person verpflichtet sich zum Antrittszeitpunkt für eine Dauer ihrer Wahl die Funktion nach besten Wissen und Gewissen auszufüllen.
98 4. Wird offensichtlich dass die Funktion nicht mehr effektiv erfüllt werden kann, ist der Vorstand ehestmöglich zu informieren. Nach Möglichkeit ist ein Nachfolger vorzuschlagen.
100 5. Das Mitgliedertreffen kann ebenfalls mit einfacher Mehrheit Personen in ein Referat wählen.
102 6. Mehrere Personen können sich ein Referat teilen bzw. eine Person kann mehrere Referate bekleiden.
106 Kümmert sich um die Tesla Elektronikecke. Organisiert Kauf von Elektronikverbrauchsmaterial und Verkaufsgüter wie Mikrocontroller und 3D Drucker Material.
110 Bemüht sich um Ordnung und das Vorhandensein von nötigem Verbrauchsmaterial sowie funktionierender Geräte in der Werkstatt MaSha.
114 Hält ein wachsames Auge auf den Lasercutter und dessen Verwendbarkeit. Speziell Focuseinstellung, Verbrauchsmaterial, Zugangskontrolle, Freischaltung von eingeschulten Usern.
116 ### Getränkebeauftragte Personen
118 Kümmern sich darum dass Getränke und Snacks vorhanden sind.
120 ### Invent-UR-er / Invent-UR-erin
122 Ist Mitglied im Verein und führt regelmäßig eine Inventur und Kassasturz durch und meldet das Ergebniss an den Kassier.
126 Stellt sicher dass die Organisation von Events durch den realraum sowie die Teilnahme des realraum bei Events funktioniert.
127 Bemüht sich dass regelmäßige Veranstaltungen, Vorträge oder Workshops gehalten und angekündigt werden.
131 Kümmert sich um Bewerbung von Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit für den realraum. Redigiert den Blog und Social Media.
133 ### Laborbetreibende Person
135 Die Laborbetreibende Person ist Mitglied und wird vom und nur vom Vorstand per Vertrag eingesetzt. Sie ist verantwortlich für alle Belange der Sicherheit und Organisation des Open Biolab Graz Austria. Im Sinne des Gentechnikgesetzes ist sie Betreiber der Anlage in der Arbeiten mit GVO durchgeführt werden. Sie stellt sicher dass allen gesetzlichen Bestimmungen, dem Bundesgesetz und allen darauf beruhenden Verwaltungsakten entsprochen wird.
138 §6 Getränke und Snacks
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141 1. Getränke und Snacks können von allen anwesenden Personen nach Entrichtung eines fairen Unkostenbeitrags bezogen werden.
143 2. Jede Person ist selbst dafür verantwortlich den Unkostenbeitrag entsprechend der entnommenen Mengen vor der Entnahme in die dafür bereitgestellte Kassa zu entrichten.
145 3. Die Höhe des Beitrags ist anhand der ausgehängten Richtwerte zu wählen und darf nicht auf 0 reduziert werden.
147 4. Der Verein ist nicht dazu verpflichtet den Bezug von Getränken und Snacks in jedem Fall aufrecht zu erhalten und behält sich das Recht vor die Möglichkeit dafür jederzeit für einen beliebigen Zeitraum auszusetzen.
149 5. Alkoholische Getränke dürfen im Verein nicht günstiger erhältlich sein als das billigste nicht-alkoholische und nicht-koffeinhaltige Getränk.
154 1. Bring ungenutztes Nützliches (Werkzeug, Vereins-, Mitgliedereigentum, etc.) an seinen vorgesehenen Verwahrungsort. Im Zweifelsfall dorthin zurück von wo es geholt wurde.