X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=svn42.git;a=blobdiff_plain;f=documents%2Fstatuten%2Fstatuten.tex;h=d336402d7b7029d7a7e194d4b7bc18ab07795a1a;hp=c3ecf807a846f875791f0e4fe0b97d40655b4f4e;hb=ff9137d257207a3a4b03c4f453cc1b7ce1e3cf17;hpb=56265465d9519f11cc714f9dfc3f2ea064739dab diff --git a/documents/statuten/statuten.tex b/documents/statuten/statuten.tex index c3ecf80..d336402 100644 --- a/documents/statuten/statuten.tex +++ b/documents/statuten/statuten.tex @@ -2,8 +2,8 @@ \section*{Statuten des Vereins} \subsection*{§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich} \begin{enumerate} -\item Der Verein führt den Namen „realraum". -\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakoministrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. +\item Der Verein führt den Namen \glqq realraum - Verein für Technik in Kultur und Gesellschaft\grqq. +\item Er hat seinen Sitz in Graz und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. \item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \end{enumerate} @@ -13,7 +13,7 @@ Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt einen kreativen und kritischen Umgang mit moderner Technik und der durch sie zur Verfügung gestellten Information, -Betrieb eines Vereinslokals in Form von Vortragsräumen und einer Elektronik-Werkstatt, +Betrieb eines Vereinslokals in Form von Vortragsräumen, Labors und Werkstätten, Förderung der unkonventionellen Nutzung vorhandener Ressourcen und auch insbesondere Nachwuchsförderung in vorigen Gebieten. @@ -31,7 +31,7 @@ erreicht werden. \end{description} \item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch \begin{description} -\item[a] Beitrittsgebüren und Mitgliedsbeiträge +\item[a] Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge \item[b] freiwillige Spenden \item[c] Förderungen \end{description} @@ -68,9 +68,7 @@ Ausschluss. vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. \item Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung -unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der - -Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen +unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. \item Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. @@ -139,12 +137,12 @@ ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Über Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. \item Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig. \item Die Wahlen und die Beschlussfassungen in der Generalversammlung erfolgen in der Regel mit -einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen . Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins +einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Beschlüsse, mit denen das Statut des Vereins ge ändert oder der Verein aufgelöst werden soll, bedürfen jedoch einer qualifizierten Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen. \item Den Vorsitz in der Generalversammlung führt der/die Obmann/Obfrau, in dessen/deren Verhinderung -sein/e/ihr/e Stellvertreter/in. Wenn auch diese/r verhindert ist, so führt das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied den Vorsitz. +das an Jahren älteste anwesende Vorstandsmitglied. \end{enumerate} @@ -196,14 +194,15 @@ entheben. Die Enthebung tritt mit Bestellung des neuen Vorstands bzw Vorstandsmi \item Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. Die Rücktrittserklärung ist an den Vorstand, im Falle des Rücktritts des gesamten Vorstands an die -Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw Kooptierung (Abs. 2) eines +Generalversammlung zu richten. Der Rücktritt wird erst mit Wahl bzw. Kooptierung (Abs. 2) eines Nachfolgers wirksam. \end{enumerate} \subsection*{§ 12: Aufgaben des Vorstands} -Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das „Leitungsorgan “ im Sinne des Vereinsgesetzes 2002. +Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins. Er ist das \glqq Leitungsorgan\grqq +\ im Sinne des Vereinsgesetzes 2004. Ihm kommen alle Aufgaben zu, die nicht durch die Statuten einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. In seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: @@ -228,8 +227,7 @@ Rechnungsabschluss des Vereins. Der/die Schriftführer/in unterstützt den/die Obmann/Obfrau bei der Führung der Vereinsgeschäfte. \item Der/die Obmann/Obfrau vertritt den Verein nach außen. Schriftliche Ausfertigungen des Vereins -bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des -/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der +bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Unterschriften des/der Obmanns/Obfrau und des Schriftführers/der Schriftführerin, in Geldangelegenheiten (vermögenswerte Dispositionen) des/der Obmanns/Obfrau und des Kassiers/der Kassierin. Rechtsgeschäfte zwischen Vorstandsmitgliedern und Verein bedürfen der Zustimmung eines anderen Vorstandsmitglieds. @@ -244,6 +242,12 @@ Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. \item Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich. \end{enumerate} +\subsection*{§ 14: Rechnungsprüfer} +\begin{enumerate} +\item Zwei Rechnungsprüfer werden von der Generalversammlung auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich. Die Rechnungsprüfer dürfen keinem Organ – mit Ausnahme der Generalversammlung – angehören, dessen Tätigkeit Gegenstand der Prüfung ist. +\item Den Rechnungsprüfern obliegt die laufende Geschäftskontrolle sowie die Prüfung der Finanzgebarung des Vereins im Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutengemäße Verwendung der Mittel. Der Vorstand hat den Rechnungsprüfern die erforderlichen Unterlagen vorzulegen und die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Die Rechnungsprüfer haben dem Vorstand über das Ergebnis der Prüfung zu berichten. +\item Rechtsgeschäfte zwischen Rechnungsprüfern und Verein bedürfen der Genehmigung durch die Generalversammlung. Im Übrigen gelten für die Rechnungsprüfer die Bestimmungen des § 11 Abs. 8 bis 10 sinngemäß. +\end{enumerate} \subsection*{§ 15: Schiedsgericht} \begin{enumerate}