X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=svn42.git;a=blobdiff_plain;f=documents%2Fstatuten%2Fstatuten.tex;h=8234b905d0c2bc403067349edaba463bf1ba9e5b;hp=920cb999f42dae2b6a078be1a2c0882e6c8f69f6;hb=65143f939684ab6be402ce5dbd2be3fc881fc763;hpb=2b42eaa1cf13561279c6b6e0b45375baab18f8f1 diff --git a/documents/statuten/statuten.tex b/documents/statuten/statuten.tex index 920cb99..8234b90 100644 --- a/documents/statuten/statuten.tex +++ b/documents/statuten/statuten.tex @@ -2,20 +2,20 @@ \section*{Statuten des Vereins} \subsection*{§ 1: Name, Sitz und Tätigkeitsbereich} \begin{enumerate} -\item Der Verein führt den Namen „Realraum". -\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakominstr. 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. -\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt. +\item Der Verein führt den Namen \glqq realraum\grqq. +\item Er hat seinen Sitz in 8010 Graz, Jakoministrasse 16 und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich. +\item Die Errichtung von Zweigvereinen ist nicht beabsichtigt. \end{enumerate} \subsection*{§ 2: Zweck} -Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt einen kreativen und kritischen Umgang -mit moderner Technik und der durch sie zur Verfügung gestellten Information. Förderung der -unkonventionellen Nutzung vorhandener Ressourcen. Hochhalten der Österreichischen Kaffeetradition. -Förderung moderner Kunst. Nachwuchsförderung. Kritische Beurteilung gesellschaftlicher Veränderungen, -insbesondere technische Auswirkungen auf unsere Gesellschaft, Herausgabe der Vereinszeitschrift -„Orangenpresse “ sowie Liebe und Harmonie. +Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt +einen kreativen und kritischen Umgang mit moderner Technik und der durch +sie zur Verfügung gestellten Information, +Betrieb eines Vereinslokals in Form von Vortragsräumen und einer Elektronik-Werkstatt, +Förderung der unkonventionellen Nutzung vorhandener Ressourcen und auch insbesondere +Nachwuchsförderung in vorigen Gebieten. \subsection*{§ 3: Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks} \begin{enumerate} @@ -24,16 +24,14 @@ erreicht werden. \item Als ideelle Mittel dienen \begin{description} \item[a] geselliges Zusammensitzen -\item[b] Mailing Listen -\item[c] Workshops -\item[d] Homepage -\item[e] online Publikationen -\item[f] Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen -\item[g] Förderung von jeglicher Art von Kunst +\item[b] Mailing-Listen +\item[c] Workshops und Vorträge +\item[d] Online-Publikationen +\item[e] Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen \end{description} \item Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch \begin{description} -\item[a] Beitrittsgebüren und Mitgliedsbeiträge +\item[a] Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge \item[b] freiwillige Spenden \item[c] Förderungen \end{description} @@ -42,7 +40,7 @@ erreicht werden. \subsection*{§ 4: Arten der Mitgliedschaft} \begin{enumerate} \item Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, fördernde und Ehrenmitglieder. -\item Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. fördernde Mitglieder sind +\item Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen; fördernde Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden. \end{enumerate} @@ -70,9 +68,7 @@ Ausschluss. vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige verspätet, so ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe maßgeblich. \item Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung -unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der - -Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen +unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. \item Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. @@ -84,22 +80,28 @@ Generalversammlung über Antrag des Vorstands beschlossen werden. \subsection*{§ 7: Rechte und Pflichten der Mitglieder} \begin{enumerate} \item Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die -Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das -aktive und passive Wahlrecht steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu. +Einrichtungen des Vereins zu beanspruchen. +\item +Manche Einrichtungen des Vereins (z.B. Werkzeug) dürfen erst nach einer Einschulung +verwendet werden. Mitglieder dürfen vom Verein diese Einschulung in angemessener Zeit fordern. +\item +Bei Benutzung haften die Mitglieder für alle Schäden an Vereinseigentum, +ausgenommen Verschleiß durch normale Nutzung. +\item +Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht +steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu. \item Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen. \item Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen. -\item Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften - Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu +\item Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss (Rechnungslegung) zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, sind die Rechnungsprüfer einzubinden. \item Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereins nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnte. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlichen und fördernden Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der -Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. +Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. \end{enumerate} - \subsection*{§ 8: Vereinsorgane} Organe des Vereins sind die Generalversammlung (§§ 9 und 10), der Vorstand (§§ 11 bis 13), die @@ -206,13 +208,13 @@ seinen Wirkungsbereich fallen insbesondere folgende Angelegenheiten: \begin{enumerate} \item Einrichtung eines den Anforderungen des Vereins entsprechenden Rechnungswesens mit laufender Aufzeichnung der Einnahmen/Ausgaben und Führung ein es Vermögensverzeichnisses als -Mindesterfordernis; +Mindesterfordernis \item Erstellung des Jahresvoranschlags, des Rechenschaftsberichts und des Rechnungsabschlusses; \item Vorbereitung und Einberufung der Generalversammlung in den Fällen des § 9 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a – -c dieser Statuten; +c dieser Statuten \item Information der Vereinsmitglieder über die Vereinstätigkeit, die Vereinsgebarung und den geprüften -Rechnungsabschluss; -\item Verwaltung des Vereinsvermögens; +Rechnungsabschluss +\item Verwaltung des Vereinsvermögens \item Aufnahme und Ausschluss von ordentlichen und fördernde Vereinsmitgliedern; \item Aufnahme und Kündigung von Angestellten des Vereins . \end{enumerate} @@ -236,10 +238,8 @@ Wirkungsbereich der Generalversammlung oder des Vorstands fallen, unter eigener selbständig Anordnungen zu treffen; im Innenverhältnis bedürfen diese jedoch der nachträglichen Genehmigung durch das zuständige Vereinsorgan. \item Der/die Obmann/Obfrau führt den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand. -\item Der/die Schriftführer/in f ührt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands. -\item Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemä -ße Geldg -ebarung des Vereins verantwortlich. +\item Der/die Schriftführer/in führt die Protokolle der Generalversammlung und des Vorstands. +\item Der/die Kassier/in ist für die ordnungsgemäße Geldgebarung des Vereins verantwortlich. \end{enumerate} @@ -266,11 +266,11 @@ Gewissen. Seine Entscheidungen sind vereinsintern endgültig. \subsection*{§ 16: Freiwillige Auflösung des Vereins} \begin{enumerate} \item Die freiwillige Auflösung des Vereins kann nur in einer Generalversammlung und nur mit -Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimme n beschlossen werden. +Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. \item Diese Generalversammlung hat auch – sofern Vereinsvermögen vorhanden ist – über die Abwicklung -zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss dar über zu fassen, wem +zu beschließen. Insbesondere hat sie einen Abwickler zu berufen und Beschluss darüber zu fassen, wem dieser das nach Abdeckung der Passiven verbleibende Vereinsvermögen zu übertragen hat. Dieses Vermögen soll, soweit dies möglich und erlaubt ist, einer Organisation zufallen, die gleiche oder -ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Z wecken der Sozialhilfe. +ähnliche Zwecke wie dieser Verein verfolgt, sonst Zwecken der Sozialhilfe. \end{enumerate}