From 6fca3c6646ff661e262e70d5addb04cfea6cd749 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: Bernhard Tittelbach Date: Wed, 24 Aug 2016 03:03:31 +0200 Subject: [PATCH] Vorschlag: Sperrung Zugang bei Zahlungsverzug --- statuten/statuten.tex | 4 +++- 1 file changed, 3 insertions(+), 1 deletion(-) diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index f7946c0..de2b6f6 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -76,7 +76,7 @@ Austrittstermin wirksam. Für die Rechtzeitigkeit ist das Datum der Postaufgabe Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn dieses trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen -Mitgliedsbeiträge bleibt hievon unberührt. +Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden. \label{Abs:MitgliedAusschluss} @@ -113,6 +113,8 @@ Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die ordentlic Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet. +Der Vorstand kann Mitgliedern den Zugang zu Einrichtungen des Vereins verwehren, falls diese mit der Zahlung von zumindest drei Mitgliedsbeiträgen im Rückstand sind und innerhalb einer angemessenen Frist gemahnt wurden. + \Clause{title=Vereinsorgane} Organe des Vereins sind die Generalversammlung (\ref{clause:Generalversammlung} und \ref{clause:AufgabenGeneralversammlung}), der Vorstand (\ref{clause:Vorstand}, \ref{clause:AufgabenVorstand} und \ref{clause:Vorstandsmitglieder}), die -- 1.7.10.4