From: ruru Date: Tue, 10 Aug 2021 08:12:55 +0000 (+0200) Subject: 2021-08 GV Ergänzung §9 (6) „Ein Mitglied darf maximal drei Stimmen auf sich vereinen.“ X-Git-Url: https://git.realraum.at/?p=documents.git;a=commitdiff_plain;h=c3dc1fa7349755ac7ce1d0665bc5a724484a92e8;hp=8ccba291adf0efc4d634669d9599ee5128ed5289 2021-08 GV Ergänzung §9 (6) „Ein Mitglied darf maximal drei Stimmen auf sich vereinen.“ --- diff --git a/statuten/main.pdf b/statuten/main.pdf index a333d8a..f69fae8 100644 Binary files a/statuten/main.pdf and b/statuten/main.pdf differ diff --git a/statuten/statuten.tex b/statuten/statuten.tex index 92085cf..217f6a7 100644 --- a/statuten/statuten.tex +++ b/statuten/statuten.tex @@ -164,7 +164,7 @@ Generalversammlung – können nur zur Tagesordnung gefasst werden. Bei der Generalversammlung sind alle Mitglieder teilnahmeberechtigt. Stimmberechtigt sind nur die ordentlichen und die Ehrenmitglieder. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Die Übertragung des -Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. +Stimmrechts auf ein anderes Mitglied im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist zulässig. Ein Mitglied darf maximal drei Stimmen auf sich vereinen. Die Generalversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlussfähig.